- Sie möchten Physiotherapie zu Hause erhalten? -    


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Informationen

Inhaltsverzeichnis

Leitfaden: Wie bekomme ich Physiotherapie?


Schritt 1:

Suchen Sie einen Arzt auf:   

Wenn Sie Beschwerden haben, kann Ihnen Ihr Arzt zur unterstützenden Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Basis für die Verordnung ist der sogenannte "Heilmittelkatalog". In diesem Katalog ist aufgeführt, welche Verordnung bei welchem Leiden innerhalb der Physiotherapie als sinnvoll und wirtschaftlich gilt. Hier ist auch festgelegt, wie viele Behandlungen notwendig sind. Benötigen Sie weitere Behandlungssitzungen, kann Ihr Arzt – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.



Schritt 2:

Wählen Sie den richtigen Physiotherapeuten:

Suchen Sie sich einen Physiotherapeuten in Ihrer Nähe. Ganz einfach geht dies über die ZVK-Therapeutensuche. 



Schritt 3:

Erhalten Sie Ihren Behandlungsplan:   

Bei Ihrem ersten Besuch beim Physiotherapeuten erfolgt in der Regel zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich dann die aktiven oder passiven Behandlungsmethoden ergeben. 



Schritt 4:

Physiotherapie – Wie teuer ist das eigentlich?   

Als GKV-Versicherter zahlen Sie für jede Verordnung zurzeit 10,- Euro Rezeptgebühr und 10 Prozent je verordneter Leistung.* 

Als PKV-Versicherter erhalten Sie, je nach Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben, unterschiedliche Rückzahlungen.


 

Praktisch zu wissen:


  • Zuzahlung

*Diese Kosten werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine zusätzliche Einnahme des Physiotherapeuten. Die jeweilige Höhe der Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Die gesetzliche Zuzahlung ist – soweit Sie hiervon nicht befreit sind – verpflichtend. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder unter 18 Jahren sind generell befreit. 


Definitionen


Bewegungstherapie

Bewegungstherapie bildet die Hauptaufgabe der Physiotherapie. Sie ist ein dynamischer Prozess, der sich an die Steigerung der Belastbarkeit im Verlauf des Heilungsprozesses anpasst. Durch einen systematischen und stufenförmigen Behandlungsaufbau zielt Bewegungstherapie darauf ab, die Belastungsfähigkeit heraufzusetzen und die normale Körperfunktion weit möglichst wiederherzustellen. Bewegungstherapie umfasst zahlreiche Behandlungsmethoden und -techniken.[3]



Krankengymnastik

Krankengymnastische Behandlungstechniken (mobilisierend, stabilisierend) dienen insbesondere der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen und deren Folgen sowie Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, innerer Organe und des Nervensystems.
Im Rahmen des Heilmittelkataloges der gesetzlichen Krankenversicherung kann Krankengymnastik (KG) als Heilmittel als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.[4]



Rehabilitation

(v. mittellat.: rehabilitatio = "Wiederherstellung")

Medizinische Maßnahmen, die zum Ziel haben, den Patienten – z.B. nach einem Schlaganfall oder einer Tumorentfernung etc. - bei der Wiedererlangung oder dem Erhalt körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten zu unterstützen. Rehabilitation hat aber auch zum Ziel, Beeinträchtigungen und Einschränkungen abzuwenden, die sich als bleibende Folge von chronischen Erkrankungen oder Unfällen einstellen.[5]



Prävention

Unter gesundheitlicher Prävention versteht man Vorbeugung, die darauf zielt, Krankheit oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden. Es gibt unterschiedliche Arten der Prävention: Primäre Prävention soll das erstmalige Auftreten einer Krankheit vermeiden. Sekundärprävention zielt darauf ab, Krankheiten möglichst früh zu entdecken, um rechtzeitige Therapien einleiten zu können. Maßnahmen im Rahmen der Tertiärprävention sollen Folge- und Spätschäden, bereits eingetretener Erkrankungen verzögern, begrenzen oder möglichst verhindern. Prävention kann auf zwei Ebenen ansetzen: Sie kann die Veränderung von Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen zum Ziel haben, damit daraus resultierende Gesundheitsgefahren verringert werden. Aber auch das Verhalten der Menschen soll sich so verändern, dass jeder Einzelne selbst etwas für die Erhaltung seiner Gesundheit tut. Prävention ist seit Jahren ein wichtiges Tätigkeitsfeld für Physiotherapeuten. Der GKV-Leitfaden Prävention legt die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien in der Prävention und Gesundheitsförderung, die für die Leistungsbringung vor Ort verbindlich gelten, fest.[6]



Patienteninformationen


  • Was gibt es, als Privatpatient, zu beachten?

    • Mit einem Rezept für Krankengymnastik/ Physiotherapie (KG), klassische Massagetherapie (KMT) und/ oder Elektrotherapie/-stimulation, sowie Wärme-/ Kältetherapie, von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker können wir Sie behandeln. Es ist nicht notwendig, dass ein Hausbesuch im Rezept eingetragen wurde, als Privatversicherter können Sie selber entscheiden, ob Sie Ihre Therapie bequem zu Hause erhalten möchten.

    • Wenn Sie privat versichert sind, dann können Sie unsere Rechnung bei Ihrer Krankenkasse, Zusatzversicherung und/ oder Beihilfestelle einreichen. 

    • Die Vergütung für die Behandlungen wird mit Ihnen direkt abgerechnet und ist unabhängig von einer Kostenerstattung seitens Ihrer privaten Versicherung, Zusatzversicherung und/ oder Beihilfestelle von Ihnen zu zahlen.

     

    • Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten für Ihre Behandlungen übernommen werden.

  • Was gibt es, als gesetzlich versicherter Patient, zu beachten?

    • Mit einem gesetzlich versicherten Rezept, bei dem Hausbesuch angekreuzt ist, für Krankengymnastik/ Physiotherapie (KG), klassische Massagetherapie (KMT) und/ oder Elektrotherapie/-stimulation, sowie Wärme-/ Kältetherapie, von Ihrem Arzt, können wir Sie behandeln.

    • Bei einem GKV-Rezept fallen für jede Verordnung zurzeit 10,– Euro Rezeptgebühr und 10 Prozent je verordneter Leistung, als Zuzahlung, an.

    • Oder als Selbstzahler, mit einem Privatrezept. Wenn Ihr Arzt Ihnen zum Beispiel keine Rezepte mit Hausbesuch ausstellen kann, Sie jedoch trotz dessen einen Hausbesuch bevorzugen, dann können Sie dies mit einem Privatrezept erhalten. Ein anderes Beispiel wäre die Situation, dass Sie zeitnah keine Termine in einer Praxis erhalten können, dann können Sie mit einem Privatrezept Zuhause Physiotherapie erhalten und so den Zeitraum überbrücken, bis Sie in einer Praxis Termine erhalten. 

    • Als Selbstzahler wird die Vergütung für die Behandlungen mit Ihnen direkt abgerechnet und ist unabhängig von einer eventuellen Kostenerstattung seitens Ihrer gesetzlichen Versicherung, Zusatzversicherung und/ oder Beihilfestelle von Ihnen zu zahlen. 

    • Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten für Ihre Behandlungen übernommen werden.
  • Was ist bei der Terminbuchung zu beachten?

    • Wenn Sie einen Termin erhalten möchten oder noch offene Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne!

    • Für eine Terminbuchung benötigen wir von Ihnen:

    1. Vor- und Nachname:
    2. Adresse
    3. Telefonnummer
    4. Verordnetes Heilmittel: z.B. Krankengymnastik
    5. Datum der Rezeptausstellung:
    6. Anzahl der verordneten Termine pro Woche:
    7. Wochentage und Uhrzeiten, zu denen Ihnen die Terminwahrnehmung möglich ist: z. B. Mo. und Di. 14–17 Uhr; Mi. bis Fr. 09–13 Uhr

    • Kontaktieren Sie uns über die folgenden Kanäle:

    1. Anrufen: +491794400540
    2. WhatsApp: +491794400540
    3. E-Mail: Kontakt@physiotherapie-edelmann.de

    • Sie können uns jederzeit kontaktieren, wir melden uns dann so schnell wie möglich zurück. Haben Sie bitte Verständins, dass wir während einer Behandlung nicht persönlich an das Telefon gehen können, nutzen Sie dann bitte die Mailboxfunktion. Ich rufe sie dann schnellstmöglich zurück.

    • Absagen eines Termins: Achten Sie bitte darauf, einen geplanten Termin 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, damit wir die für Sie eingeplante Zeit anderweitig einplanen können.

  • Wann sind wir erreichbar?

    • Sie können uns jederzeit kontaktieren, wir melden uns dann so schnell wie möglich zurück. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir während einer Behandlung nicht persönlich an das Telefon gehen können, nutzen Sie dann bitte die Mailboxfunktion. Ich rufe sie dann schnellstmöglich zurück.

    • Oder Sie nutzen die Kontaktmöglichkeit per WhatsApp und schreiben uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen. Auch hier sind Sie zeitlich komplett flexibel und können uns jederzeit eine Nachricht schreiben. 
  • Wann können wir Sie behandeln?

    • Mit Privatrezept
    1. Krankengymnastik (KG)
    2. Klassische Massagetherapie (KMT)
    3. Elektrotherapie/-stimulation
    4. Wärme-/ Kältetherapie
    • Mit Gesetzlich versicherten Rezept (ausschließlich mit Hausbesuch angekreuzt)
    1. Krankengymnastik (KG)
    2. Klassische Massagetherapie (KMT)
    3. Elektrotherapie/-stimulation
    4. Wärme-/ Kältetherapie
  • Betreuen wir Senioren- und Pflegeeinrichtungen?

    • Selbstverständlich! Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie für sich oder Ihre Angehörigen Termine vereinbaren möchten. 
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